Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke - Hemmschuh für den Ausbau erneuerbarer Energien?
M. Hundt, R. Barth, N. Sun, S. Wissel, A. Voß
Die Förderung erneuerbarer Energien zur Elektrizitätserzeugung hat in Deutschland zu einem starken Anstieg der dargebotsabhängigen, schwankenden Elektrizitätsbereitstellung aus Windkonvertern und Fotovoltaikanlagen geführt. Ein weiterer Ausbau dieser Nutzungssysteme erneuerbarer Energien wird zu einem extremeren Verlauf der Residuallast führen, die durch das übrige konventionelle Kraftwerkskollektiv zu decken ist.
In den vergangenen Monaten ist nachdrücklicher über eine Aufhebung der Laufzeitverkürzung deutscher Kernkraftwerke diskutiert worden. In diesem Zusammenhang wurde immer wieder behauptet, Kernkraftwerke seien nicht genügend flexibel, um verträglich mit einem weiter zunehmenden Anteil einer fluktuierenden Elektrizitätserzeugung aus Windkonvertern und Fotovoltaikanlagen betrieben werden zu können und würden deshalb den Ausbau erneuerbarer Energien behindern.
Dieser Beitrag greift diese Behauptung auf und geht der Frage nach, inwiefern bei einer Laufzeitverlängerung mit technischen oder betrieblichen Restriktionen zu rechnen ist, die der Integration eines weiter steigenden Anteils erneuerbarer Energien an der Elektrizitätserzeugung entgegenstehen könnten. Darüber hinaus werden die ökonomischen und die CO2-Emissionen betreffenden Auswirkungen einer Laufzeitverlängerung für ein Elektrizitätssystem mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien abgeschätzt.
Es wird deutlich, dass sich Kernkraftwerke sowohl aus technischer als auch aus betrieblicher Perspektive am Lastfolgebetrieb beteiligen können und eine Laufzeitverlängerung somit keinen Hemmschuh für die Integration erneuerbarer Energien darstellt. Vielmehr wäre eine Laufzeitverlängerung aus einer ökonomischen und die CO2-Emissionen betreffenden Perspektive sinnvoll.